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Versicherungsagentur
Marco Kraus
Schragenhofstraße 35
80992 München

Telefon: 089-157 046 18

Ihr Spezialist wenn es um eine Heilpraktiker Zusatzversicherung oder Kassenergänzungsversicherung geht.

Wir vermitteln Tarife in der Krankenzusatzversicherung wie Zahnzusatz- oder stationäre Zusatzversicherung, von denen wir überzeugt sind.

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Übersicht über die leistungsstärksten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen

Wir haben hier für Sie die vier besten Tarife, die Kosten für Heilpraktikerleistungen übernehmen, zusammengestellt.

   
Tarif

Gothaer

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MediNatura

ARAG

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483

Continentale

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CEK Plus

Barmenia

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AN

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden beim Arzt

Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen des Gebührenverzeichnisses
für Heilpraktiker (GebüH) einschließlich der verordneten Arzneimittel im 1. KJ bis 500 EUR, im 2. KJ bis 1.000 EUR und danach bis 2.000 EUR Tarifleistung je KJ erstattungsfähig.

Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis
sind im 1. KJ bis 500 EUR, im 2. KJ bis 1.000 EUR und danach bis 2.000 EUR Tarifleistung
je KJ erstattungsfähig.

Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren durch Ärzte sind im Rahmen des Gebührenverzeichnisses
für Heilpraktiker (GebüH) einschließlich der verordneten Arzneimittel zu  90% des Rechnungsbetrages von max. 2.500 EUR inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von 2 KJ erstattungsfähig.
100% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für alle Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bis zu den Mindestsätzen, für zusätzliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie für im Rahmen von Naturheilverfahren verordnete Medikamente. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, sind diese Kosten zu 80% erstattungsfähig. Die Kosten für Medikamente werden insgesamt bis zu 150,00 EUR je Kalenderjahr erstattet.
Für alle im „Hufeland-Verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) genannten Leistungen inklusive der in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel übernimmt die Barmenia 80% der Kosten – bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Kalenderjahr
Ambulante Heilbehandlung
Praxisgebühr
100% der gesetzlichen Zuzahlungen bis zu 100,00 EUR je Kalenderjahr
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Brillen / Kontaktlinsen

Die nach Anrechnung etwaiger GKV-Vorleistung verbleibenden Restkosten für Brillen und Kotaktlinsen sind zu 100% bis 330 EUR erstattungsfähig. Ein erneuter Listungsanspruch entsteht nach 36 Monaten. Kinder und Jugendliche haben einen Erstattungsanspruch in Höhe von 165 EUR pro KJ.

Aufwendungen für eine brechkraftverändernde
Augenoperation (auch Laseroperation) werden nach evtl. Vorleistungen der GKV erstattet, max. 1.000 EUR. Dieser Anspruch entsteht frühestens nach 36 Monaten und ist einmalig während der gesamten Vertragslaufzeit.

100% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten bis zu 150,00 EUR (auch mehrfach im Jahr); sofern keine Vorleistung der GKV erfolgt, werden 80% der entstandenen Kosten bis zu max. 200,00 EUR je Kalenderjahr erstattet.

Sofern bei Vertragsabschluss bereits Sehhilfen benötigt werden, können diese gegen einen Beitragszuschlag von 5,00 EUR mitversichert werden

100% der Kosten, bis zu 300 EUR alle zwei Jahre.

Sofern bei Vertragsabschluss bereits Sehhilfen benötigt werden, können diese gegen einen Beitragszuschlag von 2,50 EUR mitversichert werden

Krankentransporte
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Rehabilitationsmaß-nahmen
Mutter- /
Vater-Kind-Maßnahmen
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Vorsorgeuntersuchungen
80% der Kosten für die im Verzeichnis aufgeführten Vorsorgeuntersuchungen bis zu 150,00 EUR je Kalenderjahr
Stationäre Heilbehandlung
Krankenhausaufenthalt
Ausgenommen von der Erstattung ist die von der GKV verlangte gesetzliche Zuzahlung
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Krankenhauswahl
100% der Mehrkosten für Krankenhausleistungen, die durch die Wahl eines anderen als in der ärztlichen Anweisung genannten, in der Bundesrepublik Deutschland liegenden Krankenhauses entstehen
100% der Mehrkosten für Krankenhausleistungen, die durch die Wahl eines anderen als in der ärztlichen Anweisung genannten, in der Bundesrepublik Deutschland liegenden Krankenhauses entstehen
Krankentransporte
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Auslandsreisen
Auslandsaufenthalte bis zu 56 Tagen
100% für ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacherAusfertigung, Rücktransport aus dem Ausland 100% wenn med. notwendig und zumutbare Entfernung von 500km überschritten ist.
Krankentransporte 100%
Überführung, Bestattung 100% bis zu 10.000,00 EUR
Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen
100% für ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacherAusfertigung, Rücktransport aus dem Ausland 100%
Krankentransporte 100%
Überführung, Bestattung 100% bis zu 10.000,00 EUR
Rettung von Unfallverletzten 100% bis zu 2.500,00 EUR
Auslandsaufenthalte bis zu 49 Tagen
Bei im Ausland akut auftretenden Krankheiten oder Unfällen.
Bei medizinisch notwendigen Rettungsflügen oder Rücktransporten die Mehrkosten bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1.Klasse.
Sonstiges
Optionsrecht: Der Versicherungsnehmer kann innerhalb der ersten 10 Kalenderjahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres die Umwandlung in eine Krankenvollversicherung verlangen ohne erneute Gesundheitsprüfung in den bei Antragsstellung beantworteten Gesundheitsfragen.
25 - 50% der gezahlten Beiträge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für das Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht wurden
Wartezeiten
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei Auslandsaufenthalten sowie bei Unfällen.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei Auslandsaufenthalten sowie bei Unfällen.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei Auslandsaufenthalten sowie bei Unfällen.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei Auslandsaufenthalten sowie bei Unfällen.
Antrag anfordern

Gothaer

MediNatura

ARAG

483

Continentale

CEK Plus

Barmenia

AN

(C) Oktober 2011 Heilpraktiker Versicherungen | Alle Rechte vorbehalten - Versicherungsagentur spezialisiert auf Heilpraktiker-, stationäre Krankenhaus- und Zahnzusatz- Versicherungen, Versicherungen, die die gesetzliche Krankenkassenleistungen ergänzen sollen, auch unter dem Gesichtspunkt der Absicherung ihrer Kinder.
Die hier vorgestellten Zusatzversicherungen Gothaer medinatura, ARAG 483, Barmenia AN und Continentale CEK plus enthalten alle Leistungen für Heilpraktiker und Naturheilverfahren. Wir haben Kunden aus ganz Deutschland: München, Hamburg, Berlin, Bremen, Stuttgart, Nürnberg, Bonn, Köln, Augsburg, Mannheim, Frankfurt, ...