Die Wartezeit stellt einen Zeitraum dar, in dem keine Leistungsübernahme durch den Versicherer erfolgt.
Ausschlaggebend ist hierbei nicht die Rechnungsstellung sondern der tatsächliche Behandlungstermin.
Als Beispiel: Ihre Zusatzversicherung beginnt am 01. März und Ihre Wartezeit beträgt 3 Monate (übliche Wartezeit). Wenn bei Ihnen jetzt im Mai eine Krankheit auftritt die sofortigen Behandlungsbedarf hervorruft sind so müssen Sie die Kosten für Behandlungen bis 31. Mai selbst übernehmen, für alle Behandlungen ab dem 01. Juni kommt Ihre Heilpraktiker Versicherung im tarifliche vereinbarten Umfang auf.
Es gibt Heilpraktiker Versicherungen ohne Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit Leistungen bei den meisten Versicherern beträgt 3 Monate Die besondere Wartezeit für Entbindung und Psychotherapie 8 Monate.
Ohne Wartezeit bedeutet allerdings nicht, dass Sie Versicherungsschutz für laufende Behandlungen erhalten. Alle angeratenen, begonnenen oder beabsichtigten Behandlungen sin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Auch haben Sie die Möglichkeit eine Versicherung, in einem gewissen Rahmen, rückwirkend abzuschließen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie rückwirkend Versicherungsschutz erhalten. Der Beginn Ihrer Versicherung ist der im Vertrag vereinbarte Zeitpunkt allerdings frühesten wenn Sie die Versicherungsbestätigung bzw. den Versicherungsschein Ihres Versicherers erhalten.
Folgende Heilpraktiker Zusatzversicherungen verzichten auf die Wartezeit:
Münchner Verein Kombi Kompakt 1000
Bei unfallbedingten Behandlungen verzichten die Versicherer generell auf die Wartezeiten.