Heilpraktiker Zusatzversicherung, Naturheilverfahren und Sehhilfen - Kostenlose, unabhängige Beratung und Angebot 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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Der Tarif der ADVIGON - nicht nur für Naturheilkunde

ADVIGON vorsorge spezial AV + alternativmedizin spezial AH - Leistungen im Detail

Der Tarif der ADVIGON vorsorge spezial AV + alternativmedizin spezial AH bietet sehr gute Leistungen in den Bereichen Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Sehhilfen.

  ADVIGON Heilpraktiker Zusatzversicherung
  ADVIGON vorsorge spezial AV + alternativmedizin spezial AH
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Leistung für Heilpraktiker

80 %
Naturheilverfahren
Bestandteil Heilpraktiker

80 %
Arzneimittel
bei Naturheilverfahren

80 %
Maximalerstattung
Heilpraktiker/ Naturheilverfahren

1.000,- € pro Jahr  max. 600,-€ in den ersten 24 Monaten
Brillen und Kontaktlinsen

100 % bis maximal 250,- € in 2 Jahren
LASIK-Operation

Ambulante Ergänzung
Zuzahlungen

100 % Zuzahlungen gemäß Liste des Versicherers
Vorsorgeuntersuchungen

100 % bis maximal 500,- € in 2 Jahren gemäß Liste des Versicherers
AuslandskrankenversicherungAuslandsrücktransport
ZusatzleistungenFreie Krankenhauswahl innerhalb Deutschlands Leistungen im Ausland
Wartezeit3 Monate
AnnahmerichtlinienLeistungsbegrenzung: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Arzneimittel max. 600,-€ in den ersten 2 Jahren. Sehhilfen max. 50,-€ in den ersten 2 Jahren. Abfragezeitraum letzte 5 Jahre
für stationäre und psychotherapeutische/psychologische Behandlung
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Bedingungen Download
 
 

alternativmedizin spezial (AH)

1 Alternativmedizin

Erstattungsfähig sind Rechnungsbeträge bei Behandlungen durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ und „Homöopathie“ bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei Behandlungen durch Heilpraktiker bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) bzw. der im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträge. Erstattet werden davon 80 % der im Rahmen einer ambulanten Behandlung entstandenen Aufwendungen für angewandte naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ und „Homöopathie“ sowie die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel bis zu einem Gesamtrechnungsbetrag von 1.250 EUR je Kalenderjahr (Gesamterstattung 1.000 EUR / Jahr).

Die Erstattung beträgt jedoch für die ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn insgesamt höchstens 600 EUR. Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des GebüH in der von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gültigen Fassung und darüber hinaus sonstige bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß der Liste des Versicherers für erstattungsfähige Naturheilverfahren.

Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren:

-  Akupressur
-  Akupunktur (einschließlich Zungen-, Puls-, Meridian- und Punktdiagnostik, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte)
-  anthroposophische Medizin
-  antihomotoxische Medizin
-  Aromatherapie
-  ausleitende Verfahren: Aderlass, Baunscheidt-Behandlung, Biersche Stauung, Blutegelbehandlung, Cantharidentherapie, Fontanellentherapie, Pustulantien-Behandlung
-  Ayurveda
-  Biochemie nach Schüssler
-  bioenergetische Medizin
-  bioelektronische Systemdiagnostik und -therapie einschließlich Elektroakupunktur nach Voll (EAV), bioelektrische Funktionsdiagnostik, biophysikalische Informationstherapie, Bioresonanzdiagnostik und -therapie, Moratherapie, Magnetfeldtherapie, Elektro-Neuraldiagnostik und -therapie, Störfeldtherapie, Kirlian-Photographie, Thermographie, Segmentelektrogramm
-  Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw.
-  Carcinochrom-Reaktion
-  Chiropraktik (Chirotherapie)
-  Colon-Hydrotherapie
-  Eigenblutbehandlung
-  Elementartherapie
-  Gasgemischinjektionen
-  Hautwiderstandsmessungen
-  heilmagnetische Behandlungen
-  homöopathische Behandlungen (einschließlich homöopathischer Hochpotenzen)
-  Homöosiniatrie
-  Hydrotherapie
-  Hyperthermie
-  Irisdiagnostik (Augendiagnostik)
-  Isopathie
-  Kinesiologie
-  Kristallographie
-  Lasertherapie
-  mikrobiologische (mikroökologische) Medizin einschließlich Autovaccine
-  Nervenpunktmassage
-  Neuraltherapie
-  Nosodentherapie
-  Organotherapie (einschließlich Enzymtherapie, Thymustherapie, Zelltherapie)
-  orthomolekulare Medizin
-  Osteopathie
-  Ozontherapien (einschließlich Ozon-Eigenblutbehandlung, Beutelbegasung, Glockenbegasung, Fistelinfiltration, Ozoninjektionen, Darminsufflation, Ozon-Wasser-Anwendung, UVB-Eigenbluttherapie, UVE-Eigenbluttherapie)
-  physikalische Therapien (einschließlich Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Packungen, Wärmebehandlungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Dermapunktur)
-  Phytotherapie
-  Reflexzonenmassagen
-  Regulationsmedizin und Matrixtherapie
-  Roedersches Verfahren
-  Sauerstofftherapien (einschließlich Atembehandlung, Atem-Biofeedback, Oxyvenierungstherapie, Hämatogene Oxydationstherapie, Sauerstoffinhalationen, Sauerstoffzelt, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie)
- Segmentdiagnostik / Maximaldiagnostik u. Ä.
-  Shiatsu
-  Spagyrik
-  Thermotherapie
-  Traditionelle Chinesische Medizin (einschließlich Qigong, Tai-Chi, Moxatherapie, Moxibustionen)
-  Ultraschalltherapie

vorsorge spezial (AV)

Vorsoreguntersuchungen

Der Versicherer erstattet auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei den nachfolgend abschließend genannten ambulanten Vorsorgeuntersuchungen 100 % der Aufwendungen bis zu 500 EUR innerhalb von 24 zusammenhängenden Kalendermonaten.

Liste der Vorsorgeuntersuchungen, die erstattungsfähig sind:
-  Früherkennungsuntersuchung
-  U6a im  15. - 18.  Lebensmonat
-  U10 im 7. - 8. Lebensjahr
-  U11 im 10. - 11. Lebensjahr
-  J im 14. - 18. Lebensjahr
-  großer Gesundheitscheck

Anamnese - Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils

 

  • Klinische Untersuchung
  • Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), ggf. einschließl. Belastungs EKG, Lungenfunktionsprüfung, Ultraschalluntersuchung sowie Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte
  • große Krebsvorsorge für Frauen klinische Untersuchung einschließl. Untersuchung von Urin und Vaginalsekret, Blutuntersuchung und Ultraschalluntersuchung der Organe des kleinen Beckens und der Nieren
  • große Krebsvorsorge für Männer klinische Untersuchung einschließl. Urinuntersuchung (ggf. mit Urinzytologie), Blutuntersuchung (PSA) und Ultraschalluntersuchung der Prostata und der Nieren
  • Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung einschließl. Dermatoskopie
  • HIV-Test
  • Mammographie zur Brustkrebs-Früherkennung
  • Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung auf besonderen Wunsch der Frau
  • Untersuchung zur Früherkennung des Prostatakarzinoms durch Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA-Test)
  • Früherkennung von Schwerhörigkeit bei Neugeborenen mittels Bestimmung der otoakustischen Emissionen oder mittels Hirnstammaudiometrie (Audio-Check)
  • Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen im Kleinkind- und Vorschulalter durch instrumentelle
  • Untersuchung (Schiel-Vorsorge)
  • Früherkennung des Glaukoms (Grüner Star) mittels Perimetrie, Ophthalmoskopie und/oder Tonometrie (Glaukom-Vorsorge)
  • sonographische Untersuchung auf Vitalität des Fötus in der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche
  • Triple-Test zur Risikoabschätzung eines Morbus Down oder Neuralrohrdefektes des Fötus auf Wunsch der Schwangeren
  • Osteoporose-Prävention 1. Beratung  2. Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
  • Sono-Check: Ultraschalluntersuchung der inneren Organe
  • Doppler-Sonographie der Hirngefäße: Kontrolle der Gehirndurchblutung ohne klinische Auffälligkeiten
  • Hirnleistungscheck zur Früherkennung einer Demenz (Brain-Check)

Zuzahlungen

Der Versicherer erstattet im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Grundbedingungen und Tarif, nachfolgend  AVB genannt) 100 % der Zuzahlungen

-  für eine Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers (Praxisgebühr)
-  bei ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln
-  bei ärztlich verordneten Heilmitteln
-  bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln
-  bei häuslicher Krankenpflege
-  bei ärztlich verordneter Soziotherapie
-  bei Inanspruchnahme von Haushaltshilfe
-  bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung
-  bei medizinischen Vorsorgeleistungen
-  bei medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter
-  bei medizinischer Rehabilitation für Mütter und Väter
- bei medizinischer Rehabilitation
-  bei Anschlussrehabilitation
-  bei Fahrkosten

Sehhilfen

Der Versicherer erstattet im Rahmen der AVB 100 % des nach Vorleistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Brillen und Kontaktlinsen.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten, ausgehend vom Versicherungsbeginn, bis zu einem Gesamterstattungsbetrag von 250 EUR. Bei Bezug einer Sehhilfe in den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn beträgt die maximale Erstattung 50 EUR innerhalb der ersten 24 Monate.

Mehrkosten bei stationärer Behandlung

Der Versicherer erstattet im Rahmen der AVB 100 % der Mehrkosten für eine vollstationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung, die dem Versicherten vom Träger der GKV auferlegt werden, weil er ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus wählt.

Assistance-Leistungen bei Notfällen im Ausland und  Kostenübernahme bei kurzfristigen Auslandsreisen 

Bei Notfällen im Ausland ist der Auslandsservice des Versicherers Tag und Nacht telefonisch erreichbar. Auf Anfrage leistet der Versicherer folgende Hilfestellungen:

- Informationen über Möglichkeiten ärztlicher Versorgung;
-  Benennung eines Arztes vor Ort;
-  Kontaktaufnahme zum jeweiligen Hausarzt;
- Organisation des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Ärzten, insbesondere zwischen den Krankenhausärzten und dem Hausarzt;
-  Benachrichtigung der Angehörigen und/oder des Arbeitgebers;
-  Organisation des medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransportes nach Deutschland sowie bei Tod des Versicherten Organisation der Überführung zum Bestattungsort in Deutschland bzw. Organisation der Bestattung im Ausland.

Die Gesundheitsfragen des Tarifes

  1. Wie groß sind Sie? Wie viel wiegen Sie?
  2. Bestanden in den letzten 3 Jahren und/oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, Anomalien und/oder sonstige Gesundheitsstörungen und/oder haben in den letzten 3 Jahren Untersuchungen/Behandlungen stattgefunden bzw. sind solche angeraten, besprochen und/oder vorgesehen?
  3. Wird eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) getragen und/oder wurde diese angeraten und/oder verordnet? ja nein ja nein ja nein ja nein Tarif AV: Wenn eine Sehhilfe erforderlich ist, erkläre ich mich damit einverstanden, dass Leistungen für Sehhilfen gegen einen monatlichen Tarifzuschlag von 2,50 EUR mitversichert sind. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz für Sehhilfen.
  4. Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder durch Psychotherapeuten/Psychologen durchgeführt und/oder sind solche Behandlungen für die Zukunft angeraten?

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