Ein Tarif mit durchweg guten Leistungen in den wichtigsten Bereichen.
Allianz AmbulantBest02 | |
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Leistung für Heilpraktiker | 80 % |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 80 % nach GOÄ und Liste des Versicherers |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 80 % |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 1.000,- Euro in 2 Jahren |
Brillen und Kontaktlinsen | 100 % bis maximal 300,- € in zwei Jahren |
LASIK-Operation | |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | ambulate Behandlung 80% des Restbetrages bei Vorleistung GKV sonst 80% |
Vorsorgeuntersuchungen | 80 % gem. Liste des Versicherers |
Auslandskrankenversicherung | keine Leistung |
Zusatzleistungen | freie Krankenhauswahl |
Wartezeit | 3 Monate |
Annahmerichtlinien | |
Tarif- informationen | Download |
Bedingungen | Download |
- Heilpraktiker und alternativmedizinische Behandlung:
Die Allianz erstattet bis zu 80 % der Kosten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zusammen mit alternativmedizinischen Verfahren, max. 1.000 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren inklusive Arzneimittel, z. B. für Homöopathie oder Akupunktur.
- Brillen und Kontaktlinsen:
Für Brillen und Kontaktlinsen trägt die Allianz die Kosten zu 100 % bis zu 300 EUR innerhalb von 24 Monaten.
- Vorsorgeleistungen:
Vorsorge zahlt sich aus. Daher beteiligt sich die Allianz einmal innerhalb von 24 Monaten an den Kosten ausgewählter Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebs-Screening mit speziellem Lichtmikroskop ab 18 Jahren oder Früherkennung Grüner Star ab 40 Jahren). 80% der Resrtkosten nach Vorleistung der GKV, ohne GKV-Vorleistung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
- Hörhilfen
80 % der Restkosten nur nach GKV-Vorleistung max. 500 Euro pro Versicherungsjahr.
- Freie Krankenhauswahl
Besondere Vorteile
Vorsorgeuntersuchungen auch ohne Vorleistung:
Die Allianz erstattet Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, auch wenn Ihre Krankenkasse sich nicht an den Kosten beteiligt.
Unkompliziert zur neuen Brille:
Die Allianz erstattet die Kosten für Ihre Brille oder Kontaktlinsen, auch wenn sich Ihre Sehschärfe nicht geändert hat oder die Krankenversicherung sich nicht an den Kosten beteiligt.