Der Tarif 483 der ARAG leistet sehr gut für Heilpraktiker und Naturheilverfahren. Ebenfalls sind sehr gute Leistungen für Sehhilfen Bestandteil des Versicherungsschutzes. Es werden Altersrückstellungen gebildet, dadurch ist eine Beitragsstabilität gewährleistet.
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ARAG 483 | |
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Leistung für Heilpraktiker | 90 % |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 90 % |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 90 % |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 2.500,-€ innerhalb von 2 Jahren |
Brillen und Kontaktlinsen | 100 % bis maximal 330,- € in 3 JahrenKinder 165,-€ in 3 Jahren |
LASIK-Operation | Max. 1.000,-€ nach mindestens 3 Jahren Vertragslaufzeit |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | Hilfsmittel / Heilmittel100% der Zuzahlungen (Leistungskatalog GKV) nach Vorleistung |
Vorsorgeuntersuchungen | |
Auslandskrankenversicherung | Auslandsrücktransport Leistungen im Ausland |
Zusatzleistungen | Freie Krankenhauswahl innerhalb Deutschlands |
Wartezeit | 3 Monate |
Annahmerichtlinien | Abfragezeitraum letzte 5 Jahre für stationäre und 10 Jahre für psychotherapeutische/ psychologische Behandlung |
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Bedingungen | Download |
Versicherte Leistungen in der ARAG Heilpraktikerversicherung, ambulanten Zusatzversicherung 483
Naturheilverfahren beim Heilpraktiker und beim Arzt:
90 % der anfallenden Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sowie für Naturheilverfahren beim Arzt wenn die Abrechnung gemäß Hufeland-Verzeichnis nach GOÄ bis zu den dortigen Höchstsätzen erfolgt. Die verordneter Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie in Auftrag gegebener Laboruntersuchungen sind ebenfalls Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Die Erstattung erfolgt insgesamt bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 Euro innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Welche Naturheilverfahren sind erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind Naturheilverfahren – häufig auch als „alternative Heilmethoden“ bezeichnet –, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet werden können.
Weiterhin sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die von einem Arzt mit naturheilkundlicher Zusatzbezeichnung (z.B. Naturheilverfahren, Akupunktur oder Homöopathie) durchgeführt werden sowie im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen (kurz Hufelandverzeichnis) aufgeführt sind. Die Abrechnung muss dabei im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen. Die Erstattung ist auf die Höchstsätze der GOÄ begrenzt.
Das Hufelandverzeichnis ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Es enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar sind und sich in der Praxis bewährt haben. Zu den jeweiligen Behandlungsmethoden werden dabei entsprechende Abrechnungsempfehlungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte gegeben.
In der Praxis besonders bewährt haben sich u.a. Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Akupunktur, Neuraltherapie nach Huneke, Enzymtherapie sowie Osteopathie. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung der nach Tarif 483 erstattungsfähigen Verfahren.
Sehhilfen:
100 % bis zu 330 Euro für Personen ab Alter 21 - auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ein erneuter Anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 36 Monaten.
100 % bis zu 165 Euro pro Kalenderjahr bei Kindern und Jugendlichen bis Alter 20 nach Vorleistung der GKV sowie ohne Vorleistung der GKV.
Ein erneuter Anspruch entsteht dann frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Auch Kontaktlinsen (einschließlich Tageslinsen und Monatslinsen) zählen zu Sehhilfen und werden tariflich erstattet.
Kontaktlinsenpflegemittel sind hingegen nicht erstattungsfähig.
Brechkraftverändernde Augenoperation (z.B. mittels Laser-OP):
Erstattet werde,n einmalig während der Vertragslaufzeit, insgesamt 1.000 Euro jedoch fühestens nach 36 Monaten Versicherungsdauer.
Gesetzliche Zuzahlungen:
100 % der gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel.
Auslandsreisekrankenversicherung:
100 % für medizinisch notwendige Akutbehandlung im Ausland. Versicherungsschutz besteht während der ersten 56 Tage jeder Auslandsreise.
Differenzkosten für Allgemeine Krankenhausleistungen:
100 % Erstattung der Mehrkosten falls ein anderes als das in der Einweisung genannte Krankenhaus innerhalb von Deutschland aufgesucht wird.
Pauschalerstattung:
50 Euro pro Kalenderjahr für Personen ab Alter 21 und 25 Euro für Personen bis Alter 20, wenn für das abgelaufene Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht wurden.
Option:
Es besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu den nachfolgenden Zeitpunkten in Tarife der Vollversicherung zu wechseln: Wegfall der Versicherungspflicht bzw. Wegfall des Anspruchs auf beitragsfreie Familienversicherung. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Mindestbindungsfrist an die GKV wegen eines versicherten Wahltarifes noch nicht abgelaufen sein, so verschiebt sich der Umstellungszeitpunkt auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestbindungsfrist. Bei freiwillig in der GKV-Versicherten Personen nach Ablauf von 3 Jahren und nach Ablauf von 5 Jahren ab Versicherungsbeginn nach Tarif 483.
Das Optionsrecht besteht bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und gilt maximal für 10 Jahre ab Versicherungsbeginn nach Tarif 483.