Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung der AXA Komfort-U ist eine Leistungsempfehlung für alternative Heilmethoden beim Arzt oder Heilpraktiker und bei Sehhilfen.
AXA MED Komfort-U | |
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Leistung für Heilpraktiker | 80 % |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 80 % gemäß Hufeland |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 80 % |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 2.000,- € in 2 Jahren |
Brillen und Kontaktlinsen | 100 % bis maximal 300,- € in 2 Jahren |
LASIK-Operation | Max. 1.000,- € mit Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | 80 % der Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel, Schutzimpfungen (gemäß Liste des Versicherers) |
Vorsorgeuntersuchungen | 80 %siehe Begrenzung gemäß Liste des Versicherers |
Auslandskrankenversicherung | Leistungen im Ausland |
Zusatzleistungen | keine |
Wartezeit | 3 Monate |
Annahmerichtlinien | LASIK-OP: max. 200€ im ersten, max. 400€ in den ersten 2 und 600€ in den ersten 3 Jahren. Maximal 2x Leistung. Abfragezeitraum letzte 5 Jahre für stationäre und stationäre psychotherapeutische/ psychologische Behandlung Abfragezeitraum letzte 3 Jahre für ambulante psychotherapeutische/ psychologische Behandlung |
Tarif- informationen | Download |
Bedingungen | Download |
Gehen Sie andere Wege der Medizin mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung der AXA.
Welche Leistungen Sie erhalten:
MED Komfort-U ist eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge.
Erstattet werden 80 % der Kosten für ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte für „Naturheilverfahren“, für verordnete Arzneimittel, für Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, sowie 80 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen /Impfungen
– insgesamt bis 2.000 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren.
Erstattet werden die Aufwendungen für Sehhilfen zu 100 % bis zu 300 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren, sowie die Kosten einer Laser- OP an beiden Augen bis zu 1.000 Euro während der Vertragslaufzeit (mit einer Begrenzung in den ersten 3 Jahren).
Zudem erstatten wir 80 % der Kosten für Hörgeräte bis zu 500 Euro innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren.
Es gibt eine Wartezeit von 3 Monaten (8 Monate bei Entbindung).
Details entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt.
Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr, daher Kündigungsmöglichkeit immer spätestens im September zum 31.12. des Jahres. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch ein volles Kalenderjahr.