Heilpraktiker Zusatzversicherung, Naturheilverfahren und Sehhilfen - Kostenlose, unabhängige Beratung und Angebot 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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Die Tarifvariante der AXA mit Altersrückstellungen

AXA MED Komfort-U - Leistungen im Detail

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung der AXA Komfort-U ist eine Leistungsempfehlung für alternative Heilmethoden beim Arzt oder Heilpraktiker und bei Sehhilfen.

  AXA Heilpraktiker Zusatzversicherung
  AXA MED Komfort-U
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Leistung für Heilpraktiker

80 %
Naturheilverfahren
Bestandteil Heilpraktiker

80 % gemäß Hufeland
Arzneimittel
bei Naturheilverfahren

80 %
Maximalerstattung
Heilpraktiker/ Naturheilverfahren

2.000,- € in 2 Jahren
Brillen und Kontaktlinsen

100 % bis maximal 300,- € in 2 Jahren
LASIK-Operation

Max. 1.000,- € mit Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren
Ambulante Ergänzung
Zuzahlungen
80 % der Zuzahlungen
für Heil- und Hilfsmittel, Schutzimpfungen
(gemäß Liste des Versicherers)
Vorsorgeuntersuchungen

80 %
siehe Begrenzung gemäß Liste des Versicherers
AuslandskrankenversicherungLeistungen im Ausland
Zusatzleistungenkeine
Wartezeit3 Monate
AnnahmerichtlinienLASIK-OP: max. 200€ im ersten, max. 400€ in den ersten 2 und 600€ in den ersten 3 Jahren. Maximal 2x Leistung.
Abfragezeitraum letzte 5 Jahre
für stationäre und stationäre psychotherapeutische/ psychologische Behandlung
Abfragezeitraum letzte 3 Jahre
für ambulante psychotherapeutische/ psychologische Behandlung
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

Gehen Sie andere Wege der Medizin mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung der AXA.

Welche Leistungen Sie erhalten:

MED Komfort-U ist eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge.

Erstattet werden 80 % der Kosten für ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte für „Naturheilverfahren“, für verordnete Arzneimittel, für Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, sowie 80 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen /Impfungen

– insgesamt bis 2.000 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren.

Erstattet werden die Aufwendungen für Sehhilfen zu 100 % bis zu 300 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren, sowie die Kosten einer Laser- OP an beiden Augen bis zu 1.000 Euro während der Vertragslaufzeit (mit einer Begrenzung in den ersten 3 Jahren).

Zudem erstatten wir 80 % der Kosten für Hörgeräte bis zu 500 Euro innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren.

Es gibt eine Wartezeit von 3 Monaten (8 Monate bei Entbindung).

Details entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt.

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr, daher Kündigungsmöglichkeit immer spätestens im September zum 31.12. des Jahres. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch ein volles Kalenderjahr.

Die Gesundheitsfragen des Tarifes

  1. Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden:
    Suchterkrankungen, Herzerkrankungen, Krebserkrankungen, Diabetes mellitus, Psychische Erkrankungen  (abgeschlossene ambulante Psychotherapien mit max. 5 Sitzungen zählen nicht dazu), Darmerkrankungen, Nierenerkrankungen, Rheumatische Erkrankungen, Chronische Lungenerkrankungen, Neurologische Erkrankungen?
  2. Erfolgten in den letzten 3 Jahren mehrmals ärztliche Behandlungen wegen Rückenbeschwerden?
    Falls JA: 40 % Zuschlag für Rückenbeschwerden und deren Behandlung.

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