Der "kleine" Easy Ambulant der Continentalen. Volle Leistungen bis zu einem Budget von 600 Euro im Kalenderjahr. Zusätzlich Brille und Kontaktlinsen.
Continentale Easy Ambulant 600 | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Leistung für Heilpraktiker | 100% |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 100% |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 100% |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 600 Euro im Kalenderjahr |
Brillen und Kontaktlinsen | 300 Euro alle 2 Kalenderjahre |
LASIK-Operation | 600 Euro je Auge und Versicherungsfall |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | Arznei und Verbandmittel einschließlich gesetzlicher Zuzahlungen |
Vorsorgeuntersuchungen | umfassender Vorsorgekatalog |
Auslandskrankenversicherung | keine Leistung |
Zusatzleistungen | Schutzimpfungen auch Reiseschutzimpfung 100% gem. Verzeichnis Beitragsbefreiung bis zu 3 Monate je versichertem Elternteil bei Bezug von Elterngeld |
Wartezeit | Keine Wartezeit |
Annahmerichtlinien | GKV-Versichert oder Heilfürsorge |
Tarif- informationen | Download |
Bedingungen | Download |
Sie haben ein Budget von 600 Euro im Kalenderjahr. Wie Sie dieses Budget verwenden ist Ihre Sache.
Der Tarif Easy Ambulant bildet aus einem Teil der Beiträge Altersrückstellungen. Dadurch ersparen Sie sich die Beitragssprünge nur weil Sie älter werden, die Beiträge bleiben für Sie somit auch im Alter bezahlbar.
Naturheilverfahren durch Heilpraktiker oder Ärzte. Erstattet wird bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) / Keine Erstattung nach dem Hufelandverzeichnis, aber nach einem umfangreichen eigenem Leistungsverzeichnis für Naturheilverfahren.
Zu Naturheilverfahren gehören auch Chiropraktik und Osteopathie.
einschließlich der gesetzlichen Zuzahlungen.
einschließlich Kinesiotaping und gesetzlicher Zuzahlungen.
Umfassender Vorsorgekatalog bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
für Standard-, Indikations- bzw. Reiseschutzimpfungen, teils über STIKO-Empfehlungen hinaus, z. B. Malaria-Prophylaxe.
die gesetzlichen Zuzahlungen für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung
für die gesetzlichen Zuzahlungen.
für gesetzliche Zuzahlungen für ambulante Reha und für ambulante Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahman.
verordnete DiGA, die nicht im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt sind.
innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Sie sind bereits Brillen- oder Kontaktlinsenträger? Dann haben Sie die Wahl: Sie können Sehhilfen für einen Mehrbeitrag von 3,- € im Monat versichern oder auf diese Leistung verzichten. Bitte beachten, dass der Erstbezug ärztlich verordnet werden muss.
je versichertem Elternteil bei Bezug von Elterngeld (8 Monate Wartezeit).
Der tarifliche Versicherungsschutz beginnt sofort, ohne Wartezeit.
Beginnt das Versicherungsverhältnis nicht am 1. Januar oder endet es vor dem 31. Dezember, gilt die maximale Leistungshöhe für dieses Kalenderjahr in vollem Umfang.
1) Fanden in den letzten 3 Jahren Untersuchungen bzw. Behandlungen mit einem krankhaften Befund statt?
Dabei sind folgende Erkrankungen nicht zu berücksichtigen:
Erkältungskrankheiten/Grippaler Infekt oder sonstige Virusinfektionen der Atemwege einschließlich Corona, Akuter Magendarminfekt, Akute Muskelverspannungen, Muskelriss, Muskelzerrung, Bänderriss, Bänderdehnung, Blinddarmentzündung, Schilddrüsenunterfunktion, Kopfschmerzen außer Migräne, Oberflächliche Verletzungen ohne Folgen (Prellungen, Schürfwunden), Spreiz-/Senk-/Spitz-/Knick- oder Plattfuß, Akne, Hautabzess, Gutartige Neubildungen der Haut, Oberflächliche Pilzerkrankungen der Haut oder Nägel und Viruswarzen.
2) Bestanden oder bestehen behördlich anerkannte gesundheitliche Schäden bzw. sind Maßnahmen zu Krankheiten oder Beschwerden vorgesehen oder ärztlich angeraten?
3) Wurde in den letzten 5 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten oder durchgeführt?
4) Wird eine Sehhilfe (z. B. Brille, Kontaktlinsen) getragen bzw. ist eine solche angeraten?
Falls ja können Sie selbst entscheiden ob Sie Brille und/oder Kontaktlinsen für 3,- Euro monatlich mitversichern oder einen Leistungsausschluß vereinbaren