Heilpraktiker Zusatzversicherung, Naturheilverfahren und Sehhilfen - Kostenlose, unabhängige Beratung und Angebot 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
Jetzt vergleichen und kostenloses Angebot anfordern!
 
 
zurück zur Übersicht   Beitragsrechner öffnen

Alternative Medizin, Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Sehhilfen

HanseMerkur EST - Leistungen im Detail

Der EST der HanseMerkur ist ein, im Preis-/Leistungsverhältnis sehr interessanter Tarif mit guten Leistungen beim Heilpraktiker oder Arzt mit Zulassung für Naturheilverfahren.

  HanseMerkur Heilpraktiker Zusatzversicherung
  HanseMerkur EST
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Leistung für Heilpraktiker

80 %
Naturheilverfahren
Bestandteil Heilpraktiker

80 % Leistung nach dem Hufelandverzeichnis
Arzneimittel
bei Naturheilverfahren

80 %
Maximalerstattung
Heilpraktiker/ Naturheilverfahren

1.000,- € pro Jahr

1. Versicherngsjahr max. 100€, 2. V'jahr max. 200€
Brillen und Kontaktlinsen

100 % bis maximal 200,- € in 2 Jahren
LASIK-Operation

Ambulante Ergänzung
Zuzahlungen

100 % Zuzahlungen
Arznei-, Heilmittel, Krankenaufenthalte
Vorsorgeuntersuchungen

AuslandskrankenversicherungAuslandrücktransport Leistungen im Ausland
Zusatzleistungen

Freie Krankenhauswahl innerhalb Deutschlands
Zahnersatz 30%
Wartezeit3 Monate
AnnahmerichtlinienLeistungsbegrenzung: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Arzneimittel max. 100,-€ im ersten Jahr, max. 200,-€ im zweiten Jahr.
Abfragezeitraum letzte 5 Jahre
für stationäre und psychotherapeutische/psychologische Behandlung
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

Erstattet werden:

  1. Heilmittel 100 %

des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV. Als Heilmittel gelten: Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen u. dgl. sowie medizinische Bäder jeder Art.

  1. Sehhilfen 100 % bis zu 200 EUR

Erfolgt keine Vorleistung durch die GKV, entsteht ein Anspruch auf die Leistung für den erneuten Bezug einer Sehhilfe frühestens nach 24 Monaten seit dem letzten Bezug oder bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien.

Erfolgt eine Vorleistung durch die GKV, so werden nur die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten erstattet.

Die Erstattung ist auf 200 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.

  1. Medikamente 100 %

des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV bei ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln.

  1. Heilbehandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte 80 %

bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR pro Versicherungsjahr.

Erstattungsfähige Aufwendungen sind die im Rahmen einer ambulanten oder, stationären Heilbehandlung angewandten naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die in diesem Zusammenhang verordneten naturheilkundlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel, die im jeweils geltenden Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen oder im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Psychotherapeutische Leistungen gehören nicht zu naturheilkundlichen Behandlungsmethoden, auch wenn sie im GebüH aufgeführt sind.

Behandlungskosten nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Unter Regelhöchstsatz ist zu verstehen der 2,3-fache Satz der GOÄ, bei Leistungen nach den Abschnitten A, E oder O der GOÄ der 1,8-fache Satz und bei Leistungen nach Abschnitt M der 1,15-fache Satz. Leistungen des Heilpraktikers, die im GebüH geregelt sind, werden ausschließlich im Rahmen des GebüH erstattet.

Die Rechnungsbeträge, bis zu denen eine Erstattung erfolgt, sind  im 1. Versicherungsjahr auf 100 EUR und im 2. Versicherungsjahr auf 200 EUR beschränkt.

  1. Krankenhausbehandlung 100 %

des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Eine entsprechende Leistung wird auch bei stationären Kuren, stationären Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres erbracht, wenn die GKV oder der gesetzliche Rentenversicherungsträger hierfür vorleistet.

100% Erstattung der Mehrkosten, wenn ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus aufgesucht wird.

  1. Krankentransport 100 %

des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

  1. Zahnersatz

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Einlagefüllungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen.

Die erstattungsfähigen Aufwendungen nach werden zu   30 % ersetzt.

Die Erstattung für implantologische Leistungen einschließlich Material- und Laborkosten ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer beschränkt.

  1. Auslandsreisen 100 %

der Aufwendungen für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff vor Auslandsreisen. Versichert sind Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis. Die Kostenerstattung ist beschränkt auf 100 EUR pro Versicherungsjahr .

Die Kosten für die Heilbehandlung werden jedoch nur bis zum Tage der Transportfähigkeit, längstens jedoch jeweils bis zur Dauer von vier Wochen über das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes hinaus (vorübergehende Reisen bis zu 6 Wochen Dauer), übernommen.

Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland während maximal 6-wöchiger Reisen wird zu   100 % erstattet. Als Heilbehandlung gelten:

- ärztliche Behandlung einschließlich Schwangerschaftsuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlung und Behandlung wegen Fehlgeburt; nicht aber psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, Schwangerschaftsunterbrechungen und Entbindungen (mit Ausnahme von Frühgeburten);

- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel. Als Medikamente gelten nicht - auch wenn sie ärztlich verordnet sind - Nähr-, Stärkungsmittel sowie kosmetische Präparate;

- ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen; ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen; ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden; Röntgendiagnostik;

- stationäre Behandlung, sofern diese in einer Anstalt erfolgt, die im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, die unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenge schichten führt; Transport zum für die Behandlung geeigneten nächsterreichbaren Krankenhaus bzw. Arzt und zurück; Operationen.

- der Aufwendungen für schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen).

Die Gesundheitsfragen des Tarifes

  1. Körpergröße und –gewicht.
  2. Bestehen und/oder bestanden in den letzten 3 Jahren Beschwerden, Krankheiten, Anomalien (auch Implantate [z. B. Brustimplantate]) und/oder Unfallfolgen (ggf. Kostenträger nennen), die nicht ärztlich und/oder von Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Zahnarzt, Heilpraktiker) behandelt wurden?
  3. Wurden in den letzten 3 Jahren Behandlungen/Untersuchungen von Ärzten und/oder Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Zahnarzt, Heilpraktiker) durchgeführt und/oder sonstige Gesundheitsstörungen/Anomalien festgestellt? (Auch solche, die der Feststellung einer bestehenden oder abgelaufenen Virusinfektion [z. B. Hepatitis, HIV] dienen und/oder die zu einem anderen krankhaften Befund [z. B. Rheuma, Allergien, Asthma] führten)?
  4. Sind Behandlungen/Untersuchungen durch Ärzte und/oder von Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Zahnarzt, Heilpraktiker) für die Zukunft angeraten?
  5. Erfolgt derzeit oder erfolgte in der Vergangenheit ein regelmäßiger Konsum von Drogen, Medikamenten und/oder Alkohol?
  6. Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von Psychotherapeuten/Psychologen durchgeführt?
  7. Sind Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von  Psychotherapeuten/Psychologen für die Zukunft angeraten?
  8. Bestehen und/oder bestanden behördlich anerkannte gesundheitliche Schäden (z. B. Wehr- oder Kriegsdienstbeschädigungen, Schäden aufgrund von [Arbeits- Unfällen/Berufskrankheiten, sonstige Schäden)?
    Falls ja, bitte Versorgungs- und ggf. Rentenbescheid beifügen.
  9. Zusätzlich Fragen zum Zahnstatus, da Zahnersatz ebenfalls mitversichert ist.

unverbindliches Angebot