Der EST der HanseMerkur ist ein, im Preis-/Leistungsverhältnis sehr interessanter Tarif mit guten Leistungen beim Heilpraktiker oder Arzt mit Zulassung für Naturheilverfahren.
![]() | |
HanseMerkur EST | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Leistung für Heilpraktiker | 80 % |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 80 % Leistung nach dem Hufelandverzeichnis |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 80 % |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 1.000,- € pro Jahr1. Versicherngsjahr max. 100€, 2. V'jahr max. 200€ |
Brillen und Kontaktlinsen | 100 % bis maximal 200,- € in 2 Jahren |
LASIK-Operation | |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | 100 % ZuzahlungenArznei-, Heilmittel, Krankenaufenthalte |
Vorsorgeuntersuchungen | |
Auslandskrankenversicherung | Auslandrücktransport Leistungen im Ausland |
Zusatzleistungen | Freie Krankenhauswahl innerhalb DeutschlandsZahnersatz 30% |
Wartezeit | 3 Monate |
Annahmerichtlinien | Leistungsbegrenzung: Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Arzneimittel max. 100,-€ im ersten Jahr, max. 200,-€ im zweiten Jahr. Abfragezeitraum letzte 5 Jahre für stationäre und psychotherapeutische/psychologische Behandlung |
Tarif- informationen | Download |
Bedingungen | Download |
Erstattet werden:
des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV. Als Heilmittel gelten: Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen u. dgl. sowie medizinische Bäder jeder Art.
Erfolgt keine Vorleistung durch die GKV, entsteht ein Anspruch auf die Leistung für den erneuten Bezug einer Sehhilfe frühestens nach 24 Monaten seit dem letzten Bezug oder bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien.
Erfolgt eine Vorleistung durch die GKV, so werden nur die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Kosten erstattet.
Die Erstattung ist auf 200 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV bei ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmitteln.
bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattungsfähige Aufwendungen sind die im Rahmen einer ambulanten oder, stationären Heilbehandlung angewandten naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die in diesem Zusammenhang verordneten naturheilkundlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel, die im jeweils geltenden Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen oder im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Psychotherapeutische Leistungen gehören nicht zu naturheilkundlichen Behandlungsmethoden, auch wenn sie im GebüH aufgeführt sind.
Behandlungskosten nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Unter Regelhöchstsatz ist zu verstehen der 2,3-fache Satz der GOÄ, bei Leistungen nach den Abschnitten A, E oder O der GOÄ der 1,8-fache Satz und bei Leistungen nach Abschnitt M der 1,15-fache Satz. Leistungen des Heilpraktikers, die im GebüH geregelt sind, werden ausschließlich im Rahmen des GebüH erstattet.
Die Rechnungsbeträge, bis zu denen eine Erstattung erfolgt, sind im 1. Versicherungsjahr auf 100 EUR und im 2. Versicherungsjahr auf 200 EUR beschränkt.
des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Eine entsprechende Leistung wird auch bei stationären Kuren, stationären Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres erbracht, wenn die GKV oder der gesetzliche Rentenversicherungsträger hierfür vorleistet.
100% Erstattung der Mehrkosten, wenn ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus aufgesucht wird.
des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Einlagefüllungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen nach werden zu 30 % ersetzt.
Die Erstattung für implantologische Leistungen einschließlich Material- und Laborkosten ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer beschränkt.
der Aufwendungen für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff vor Auslandsreisen. Versichert sind Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis. Die Kostenerstattung ist beschränkt auf 100 EUR pro Versicherungsjahr .
Die Kosten für die Heilbehandlung werden jedoch nur bis zum Tage der Transportfähigkeit, längstens jedoch jeweils bis zur Dauer von vier Wochen über das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes hinaus (vorübergehende Reisen bis zu 6 Wochen Dauer), übernommen.
Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland während maximal 6-wöchiger Reisen wird zu 100 % erstattet. Als Heilbehandlung gelten:
- ärztliche Behandlung einschließlich Schwangerschaftsuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlung und Behandlung wegen Fehlgeburt; nicht aber psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, Schwangerschaftsunterbrechungen und Entbindungen (mit Ausnahme von Frühgeburten);
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel. Als Medikamente gelten nicht - auch wenn sie ärztlich verordnet sind - Nähr-, Stärkungsmittel sowie kosmetische Präparate;
- ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen; ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen; ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden; Röntgendiagnostik;
- stationäre Behandlung, sofern diese in einer Anstalt erfolgt, die im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, die unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenge schichten führt; Transport zum für die Behandlung geeigneten nächsterreichbaren Krankenhaus bzw. Arzt und zurück; Operationen.
- der Aufwendungen für schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen).