Der Tarif des MünchenerVerein Kombi Kompakt 1000 erweitert den Naturmedizintarif T178 um Leistungen für Sehhilfen.
MV Kombi Kompakt 1000 T173 + T178 | |
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Leistung für Heilpraktiker | 85 % |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 85 % nach GOÄ und Liste des Versicherers |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 85 % |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 1.000,- Euro pro Jahr |
Brillen und Kontaktlinsen | 100 % bis maximal 400,- € in zwei Jahren |
LASIK-Operation | 100% bis zu 800,- € je Auge in 5 Jahren |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | |
Vorsorgeuntersuchungen | |
Auslandskrankenversicherung | Leistung im Ausland |
Zusatzleistungen | Hilfsmittel, bei Leistung GKV, 100% des Restbetrages |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Annahmerichtlinien | Maximalerstattung im ersten Kalenderjahr: 240,- € minus 20,-€ je abgelaufenem Monat (Beginn 1.5.: 240 - 4 x 20 = 160,- €). In den ersten beiden Kalenderjahren: Leistungsmaximum erstes Jahr + 240,- €. |
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Bedingungen | Download |
1 Naturmedizin
Welche Leistungen sind versichert?
Erstattungsfähig sind die Kosten für
1 a. naturheilkundliche Untersuchungen, alternative Behandlungsmethoden und Heilmittel
aufgeführt sind. Heilpraktikerleistungen sind bis zu den Höchstbeträgen des GebüH erstattungsfähig
Hufeland-Leistungsverzeichnis handelt
Die ärztlichen Leistungen sind erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) berechnet werden dürfen und deren Höchstsätze nicht überschreiten
Osteopathen erbracht werden und im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet werden
1 b. die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel
Als Arzneimittel gelten nicht Ovulationshemmer, Geriatrika, Nähr-, Stärkungs-, Haarwuchs-, Abmagerungs-, potenzfördernde, kosmetische und Desinfektionsmittel, Mineralwässer, auch wenn sie vom Heilbehandlerverordnet sind.
Wichtiger Hinweis:
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Erstattet werden 85 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen
in Tarifstufe 178
im ersten Versicherungsjahr bis zu 240 Euro
in den ersten beiden Versicherungsjahren bis zu 480 Euro
ab dem dritten Versicherungsjahr bis zu 1.000 Euro je Versicherungsjahr
2 Sehhilfen und Hilfsmittel
Welche Leistungen sind versichert?
Erstattungsfähig sind die Kosten für
In welcher Höhe sieht der Tarif Leistungen vor?
Erstattet werden die Kosten für
ein erneuter Anspruch entsteht fünf Jahre nach einer Augen-Operation
800 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren Leistungsanspruch je versicherte Person besteht
Der Höchsterstattungsbetrag für das erste bzw. die ersten beiden Versicherungsjahre ermäßigt sich bei
unterjährigem Beginn für jeden im ersten Versicherungsjahr nicht versicherten Monat um 20 Euro. Endet
eine Versicherung während eines Versicherungsjahres, so ermäßigt sich der Höchsterstattungsbetrag nicht.
Von der GKV erbrachte Leistungen werden angerechnet.
Unter Sehhilfen werden Brillengestelle und -gläser sowie Kontaktlinsen (einschließlich Tages- und
Monatslinsen) verstanden. Kontaktlinsenpflegemittel sind nicht erstattungsfähig.
Eine tarifliche Erstattung erfolgt auch für Sonnenbrillen mit Gläsern, die eine Sehschwäche ausgleichen.
1. Tragen Sie eine Hörhilfe, ist eine Hörgeräteversorgung oder eine Augen-Operation angeraten?
2. Besteht bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Pflegebedürftigkeit bzw. wurde jemals ein Antrag auf deren Feststellung gestellt oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. wurden solche jemals beantragt?
3. Fanden bei Ihnen wegen einer der folgenden Krankheiten in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt oder sind deswegen Behandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?
- Arterielle Verschlusskrankheit, Arthrose, chronische Lungenerkrankung, Diabetes mellitus, Epilepsie, Hirntumor, HIV-Infektion, Krebs, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Rheuma (z. B. rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew), Schlaganfall, Schlafapnoe, Suchterkrankungen, während der Schwangerschaft oder während der Geburt erworbene körperliche oder geistige Behinderung (z. B. Rötelnembryopathie, Trisomie, Organ-, Skelettdeformitäten oder Geburtsschäden
- Erkrankungen der Wirbelsäule, Bandscheibe oder Rückenmuskulatur (mehr als einmal in den letzten drei Jahren behandelt), chronische Darmerkrankung (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), koronare Herzkrankheit, Migräne, Neurodermitis, Psoriasis, psychische Erkrankungen, Allergien (Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Laktose-, Fruktoseintoleranz sind keine Allergien und daher nicht relevant), Adipositas (BMI > 35).
4. Wurden Sie in den letzten 6 Monaten von einem Heilpraktiker behandelt oder untersucht oder sind Behandlungen oder Untersuchungen beim Heilpraktiker angeraten oder beabsichtig?