Heilpraktiker Zusatzversicherung, Naturheilverfahren und Sehhilfen - Kostenlose, unabhängige Beratung und Angebot 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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SDK Ambulant 100 AP1 ambulante Zusatzversicherung

SDK Ambulant 100 AP1 - Leistungen im Detail

Die herausragende Heilpraktikerversicherung mit attraktiven Zusatzleistungen um die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen.
Der Tarif ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert (das bedeutet in regelmäßigen Abständen ändert sich der Beitrag planmäßig entsprechend der Beitragstabelle) und kann von Ihnen abgeschlossen werden wenn Sie in der GKV versichert sind oder freie Heilfürsorge erhalten.

  SDK Heilpraktiker Zusatzversicherung
  SDK Ambulant 100 AP1
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Leistung für Heilpraktiker
100%
Naturheilverfahren
Bestandteil Heilpraktiker

100%
Arzneimittel
bei Naturheilverfahren

100%
Maximalerstattung
Heilpraktiker/ Naturheilverfahren

1.000 Euro in 2 Kalenderjahren
Brillen und Kontaktlinsen
500 Euro in 2 Kalenderjahren
LASIK-Operation
100% Einmalig max. 1.000 EUR pro Auge
Ambulante Ergänzung
Zuzahlungen

100%
Vorsorgeuntersuchungen
100% bis 500€ in 2 Jahren für
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse  
Auslandskrankenversicherung
100% 
Zusatzleistungen
Medizinisch-psychologischer Beratungsservice
Assistance Leistungen bei Notfällen im Ausland
 
Wartezeit
keine Wartezeit
AnnahmerichtlinienGKV-Versichert oder freie Heilfürsorge
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

Ambulant 100 AP1

Heilpraktiker und Naturheilverfahren

100 %
maximal 1.000 € alle 2 Kalenderjahre

Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.

Versichert sind die Kosten für Naturheilverfahren und Behandlungen durch Heilpraktiker. Die Naturheilverfahren können auch von Ärzten durchgeführt werden.

Voraussetzungen:

  • Heilpraktiker erfüllen die Anforderungen nach dem deutschen Heilpraktikergesetz und rechnen nach dem gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab,
  • Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Eine Ausnahme:

  • Es werden keine Kosten für Psychotherapie durch Heilpraktiker erstattet.

Alle verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel, in diesem Zusammenhang werden erstattet, wenn die Arzneimittel in der Apotheke gekauft werden.

Sehhilfen

100%
bis zu 500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren

Versichert sind Leistungen für Brillengläser und Brillengestelle, Brillenreparaturen sowie Kontaktlinsen jedoch keine Pflege- und Reinigungsmittel.

Operationen zur Behandlung von Fehlsichtigkeit, Refraktive Chirurgie

100%
maximal 1.000 Euro pro Auge.

Zum Beispiel LASIK-Operation
In den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn wird lediglich die Hälfte erstattet (500 € pro Auge).
Sollten Sie nach einer Operation weiterhin eine Sehhilfe benötigen, so ist diese versichert.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse

100 %
bis zu 500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren

Versichert sind die Kosten folgender Vorsorgeuntersuchungen:

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
  • die Vorsorge während der Schwangerschaft,
  • sportmedizinische Untersuchungen.

Nicht versichert sind:

  • Kosten für dienstliche Zwecke, beispielsweise eine Untersuchung zur Flugtauglichkeit

und

  • Gendiagnostische Untersuchungen.

Erstattet werden die Kosten für folgende Schutzimpfungen:

  • Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt,
  • die Grippeschutzimpfung,
  • die Zeckenschutzimpfung (FSME),
  • Reiseschutzimpfungen.

Nicht erstattungsfähig sind Kosten von Schutzimpfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet ist.

Erstattung von Präventionskursen:

  • zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes

Die Präventionskurse müssen den Anforderungen des § 20 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V), entsprechen. Dies gilt sowohl für die inhaltliche als auch qualitative Ausgestaltung. Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind, erfüllen diese Voraussetzung.

Medizinisch-psychologischer Beratungsservice

Sie können den Beratungsservice telefonisch erreichen unter der Telefonnummer

+49 711 7372 4007

Die Beratung erfolgt anonym.

Hilfsmittel sowie gesetzliche Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

100 %
maximal 1.000 € alle 2 Kalenderjahre

Ersetzt werden die erstattungsfähigen Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Vorleistung der GKV. Nicht erstattungsfähig ist der hierfür erforderliche Unterhalt und Betrieb, z.B. Batterien.

Auslandsreiseversicherung

100%
ohne tarifliche Begrenzung

Tritt während einer Auslandsreise, auf Grund einer akuten Krankheit oder infolge eines Unfalls, medizinisch notwendiger Behandlungsbedarf ein, so ist dies versichert.

Auch der medizinisch notwendige Rücktransport ist versichert.

Versicherungsschutz gilt für kurzfristige Auslandsreisen bis maximal 56 Tage in den Ländern in denen kein ständiger Wohnsitz besteht

Assistance Leistungen bei Notfällen im Ausland

Bei Notfällen ist die Hotline

+49 711 9952 2001

Tag und Nacht erreichbar

Optionsrechte

Wechsel in einen Tarif mit höheren oder umfassenderen Leistungen

Sie können verlangen, dass wir den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung für die versicherte Person in den Tarif dieser Tariflinie mit der nächsthöheren Erstattungsstufe umstellen.

Termin der Umstellung ist jeweils der Erste des Geburtsmonats, in dem die versicherte Person folgendes Alter erreicht: Sie wird 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 oder 65 Jahre alt. Sie müssen den Antrag auf Umstellung mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin stellen.

Wartezeit

Es gibt keine Wartezeit

Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird zunächst für 12 Monate abgeschlossen und kann danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

Gesundheitsfragen

...

Der Beitrag

Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.

0 – 20 Jahre 20,76 EUR
21-30 Jahre 31,64 EUR
31-40 Jahre 39,19 EUR
41-50 Jahre 44,13 EUR
51-60 Jahre 46,62 EUR
61-70 Jahre 50,34 EUR
ab 71 Jahre 50,76

Mit Erreichen der neuen Altersgruppe gilt der neue Beitrag.

Erstattungssätze

Es werden die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Heilpraktiker müssen nach dem gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen.

Ausführliche Informationen zu allen Tarifleistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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