Der Tarif für Heilpraktiker und Naturheilverfahren sowie umfangreichen Zusatzleistungen. In der pur Version bietet die SIGNAL IDUNA ihren AmbulantPlus-Tarif ohne Altersrückstellungen an.
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| Signal AmbulantPLUS pur | |
| Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
| Leistung für Heilpraktiker | 80 % |
| Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 80 % nach Hufeland |
| Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 80 % |
| Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 750,- Euro im Jahr |
| Brillen und Kontaktlinsen | 100 % bis maximal 375,- € in 2 Jahren |
| LASIK-Operation | 1.000,- € für beide Augen, frühestens nach 3 Jahren (max 2 mal). |
| Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | 100 % Zuzahlungen, max. 250,- im Jahr Hilfsmittel wenn GKV nicht leistet |
| Vorsorgeuntersuchungen | 100 % bis maximal 750,- € in 2 Jahren, gem. Liste des Versicherers |
| Auslandskrankenversicherung | Leistungen im Ausland Auslandsrücktransport |
| Zusatzleistungen | Schutzimpfungen 100 % bis maximal 750,- € in 2 Jahren, gem. Liste des Versicherers |
| Wartezeit | keine Wartezeit |
| Annahmerichtlinien | |
| Tarif- informationen | Download |
| Bedingungen | Download |
Erstattet werden:
- 100 % der Kosten für Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen) bis max. 375 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren (alternativ 1.000 Euro für LASIK-/LASEK- Operation)
- 100 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen (für Kinder und Jugendliche, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsfrüherkennung, allgemeine Vorsorge) und reisemedizinische Schutzimpfungen bis max. 750 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
- 80 % der Kosten für Heilpraktikerleistungen, Naturheilkunde durch Ärzte und Arzneimittel bis max. 750 Euro je Kalenderjahr
- 100 % der Kosten für Hilfsmittel bis max. 750 Euro je Kalenderjahr
- 100 % der Kosten für gesetzliche Zuzahlungen bis max. 250 Euro je Kalenderjahr
- 100 % der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (Auslandsreise-Krankenversicherung) bis 8 Wochen Reisedauer.
Die Beiträge des Tarifs AmbulantPLUSpur beinhalten keine Alterungsrückstellungen.
Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden: