Heilpraktiker Zusatzversicherung, Naturheilverfahren und Sehhilfen - Kostenlose, unabhängige Beratung und Angebot 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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SIGNAL IDUNA ambulante Zusatzversicherung

SIGNAL AmbulantPLUS - Leistungen im Detail

Gesetzlich und privat krankenversichert – der beste Schutz vor hohen Zuzahlungen.

Sie erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine solide Basisabsicherung; die Leistungen sind überwiegend gesetzlich geregelt.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie fast überall dazuzahlen müssen.: zum Beispiel für Arzneimittel, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen und Naturheilkunde (Heilpraktiker).

  Signal Heilpraktiker Zusatzversicherung
  SIGNAL AmbulantPLUS
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Leistung für Heilpraktiker

80 %
Naturheilverfahren
Bestandteil Heilpraktiker

80 % nach Hufeland
Arzneimittel
bei Naturheilverfahren

80 %
Maximalerstattung
Heilpraktiker/ Naturheilverfahren

750,- Euro im Jahr
Brillen und Kontaktlinsen

100 % bis maximal 375,- € in 2 Jahren
LASIK-Operation

1.000,- € für beide Augen, frühestens nach 3 Jahren (max 2 mal)
Ambulante Ergänzung
Zuzahlungen
100 % Zuzahlungen, max. 250,- im Jahr
Hilfsmittel wenn GKV nicht leistet
Vorsorgeuntersuchungen

100 % bis maximal 750,- € in 2 Jahren, gem. Liste des Versicherers
AuslandskrankenversicherungLeistungen im Ausland
Auslandsrücktransport
ZusatzleistungenSchutzimpfungen 100 % bis maximal 750,- € in 2 Jahren, gem. Liste des Versicherers
Wartezeitkeine Wartezeit
Annahmerichtlinien
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 
  1. Behandlung durch Heilpraktiker und naturheilkundliche Leistungen

Erstattungsfähig sind die Kosten für:
- Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses  für Heilpraktiker (GebüH),
- von Heilpraktikern oder Ärzten im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführte  Therapieformen der Naturheilkunde,
- naturheilkundliche Leistungen von Ärzten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

Erstattungsfähig sind auch wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden.

Erstattet werden z. B. die Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie).

Die o. g. erstattungsfähigen Aufwendungen vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger. Die nach Abzug der Vorleistung verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80 % erstattet.

Die Erstattungen für die Behandlung durch Heilpraktiker sowie für naturheilkundliche Leistungen sind insgesamt (incl. Abschnitt 2) begrenzt auf 750 EUR pro Kalenderjahr.

  1. Arzneimittel

Erstattungsfähig sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, welche vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der Apotheke bezogen wurden. Voraussetzung ist auch, dass die Arzneimittel wissenschaftlich anerkannt sind oder sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Die o. g. erstattungsfähigen Aufwendungen vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger sowie um die gesetzliche Zuzahlung. Die nach Abzug der Vorleistung verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80 % erstattet. Die Erstattungen für Arzneimittel sind zusammen mit den Leistungen gemäß Abschnitt 1 insgesamt begrenzt auf 750 EUR pro Kalenderjahr.

Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Nähr- und Stärkungsmittel, allgemein gebräuchliche Vorbeugungsmittel, Abmagerungs-, Schlaf- und Abführmittel, kosmetische Mittel, Mineralwässer, Badezusätze, Desinfektionsmittel, potenzfördernde Mittel und Mittel zur Empfängnisverhütung.

  1. Sehhilfen, Brillen und Kontaktlinsen

100 % bis 375 € in 2 Kalenderjahren

Die tariflichen Leistungen für Brillen (Gestell und Gläser) und Kontaktlinsen werden zu 100 % erbracht und vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger.

Die Erstattungen sind begrenzt auf insgesamt 375 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

  1. Operationen zur Sehschärfenkorrektur

    Augenkorrekturen mit Laserverfahren (erstmalig nach 3 Jahren ab Versicherungsbeginn für ambulante Kosten; ein Anspruch besteht 2 mal während der gesamten Vertragslaufzeit)

alternativ zur Sehhilfe 1.000 €

Nach Ablauf von drei Kalenderjahren seit Versicherungsbeginn dieses Tarifs (Tarifbeginn) entsteht ein Anspruch auf Erstattung der ambulanten Kosten für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) zu 100 % bis zu 1.000 EUR insgesamt für beide Augen; ein Anspruch auf diese Leistung besteht nur zweimal während der gesamten Vertragslaufzeit.

Die tarifliche Leistung vermindert sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger.

  1. Hilfsmittel

Die Leistungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) werden zu 100 % erbracht und vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger sowie um die gesetzliche Zuzahlung (siehe Abschnitt B 7).

Die Erstattungen sind begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr.

  1. Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen

Erstattungsfähig sind bis zu den Höchstsätzen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Kosten für gezielte medizinische Vorsorgeuntersuchungen und Kosten für reisemedizinische Impfberatung und Impfung inklusive der Impfstoffkosten.

Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen z. B.:
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wie   z. B. Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Intervall-Check, erweiterte Kinder- und  Jugendvorsorge.
- Schwangerschaftsvorsorge wie z. B. Triple-Test zur Risikoabschätzung   des Down-Syndroms, Vitalitätsuntersuchungen mittels Sonographie.
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie z. B. Sonographie,   Untersuchungen zur Früherkennung von Haut- und Prostatakrebs einschließlich PSA-Test ungeachtet der Erfüllung etwaiger Mindestalteranforderungen.
- Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse.

Die tariflichen Leistungen für sämtliche Vorsorgemaßnahmen und Reiseschutzimpfungen

werden zu 100 % erbracht und vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger.

Die Erstattungen sind begrenzt auf insgesamt 750 EUR innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

  1. Gesetzliche Zuzahlungen

Erstattet werden zu 100 % die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (§ 61 SGB V) für
- Heilmittel einschließlich Verordnungsgebühr (§ 32 Abs. 2 SGB V),
- Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V),
- Arznei- und Verbandmittel (§ 31 Abs. 3 SGB V),
- Haushaltshilfen (§ 38 Abs. 5 SGB V).

Die Erstattungen für sämtliche vorgenannten Zuzahlungen sind insgesamt begrenzt auf 250 EUR pro Kalenderjahr.

  1. Heilbehandlung im Ausland

Berücksichtigungsfähig sind im Ausland während Reisen bis zu acht Wochen Dauer die nachweislich auf einen nach Tarifbeginn im Ausland eingetretenen Unfall oder eine im Ausland akut aufgetretene Erkrankung bzw. auf eine unvorhersehbare, akute Verschlechterung eines bestehenden Leidens zurückzuführenden erstattungsfähigen Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung. Hierzu gehören:

- Arzt und Facharzt,
- Wegegebühren des nächsterreichbaren Arztes, wenn am Ort kein Arzt vorhanden ist, oder alternativ notwendige Transporte in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. zum nächsterreichbaren Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste,
- Röntgendiagnostik und Strahlentherapie,
- Arznei- und Verbandmittel,
- ärztlich verordnete Gehhilfen sowie Schienen und Stützapparate zur Akutversorgung,
- elektrische und physikalische Heilbehandlung,
- Zahnbehandlung, und zwar nur für schmerzstillende Behandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie notwendige Reparaturen von Zahnprothesen,
- stationäre Behandlung im Krankenhaus,
- Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankentransportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus. Bei Tod des Versicherten während einer Auslandsreise sind die Kosten der Überführung des Verstorbenen in den Heimatort oder die Bestattung am Sterbeort im Ausland je bis zu 11.000 EUR erstattungsfähig. Entstandene Aufwendungen für die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland bzw. für die Bestattung am Sterbeort im Ausland sind durch entsprechende Kostenbelege nachzuweisen. Außerdem ist eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen.

Als Ausland gelten alle Länder der Erde mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland sowie des jeweiligen Staatsgebietes, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.

Die Gesundheitsfragen des Tarifes

Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden:

  • Alkohol-/Drogenmissbrauch
  • Asthma bronchiale
  • Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
  • Depression / Psychische Erkrankung
  • Diabetes mellitus
  • Epilepsie
  • Herzinfarkt
  • Krebserkrankung
  • Multiple Sklerose
  • Neurodermitis
  • Rheumatische Erkrankung
  • Schlaganfall

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