Heilpraktiker Zusatzversicherung, Naturheilverfahren und Sehhilfen - Kostenlose, unabhängige Beratung und Angebot 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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Der Heilpraktiker-Tarif NaturPRIVAT der UKV / VKB

UKV NaturPRIVAT - Leistungen im Detail

Der NaturPRIVAT ist ein Tarif ausschließlich mit Leistungen für alternative Heilmethoden beim Heilpraktiker oder Arzt mit Zulassung für Naturheilverfahren.

  UKV Heilpraktiker Zusatzversicherung
  UKV NaturPRIVAT
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Leistung für Heilpraktiker

80 %
Naturheilverfahren
Bestandteil Heilpraktiker

80 % nach Hufeland
Arzneimittel
bei Naturheilverfahren

80 %
Maximalerstattung
Heilpraktiker/ Naturheilverfahren

1.000,- Euro im Jahr
Brillen und Kontaktlinsen

LASIK-Operation

Ambulante Ergänzung
Zuzahlungen

Vorsorgeuntersuchungen

Auslandskrankenversicherung

Zusatzleistungen

Wartezeitkeine Wartezeit
Annahmerichtlinien Summenbegrenzung im ersten Jahr 500,-€, in den ersten 2 Jahren 1.000,-€
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

Naturheilkundliche und alternative Heilmethoden

Ersetzt werden:

80 %

der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Behandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 EUR (d. h. erstattet werden bis zu 1.000 EUR) im Kalenderjahr.

Erstattungsfähig sind folgende Leistungen:

  1. die im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Psychotherapie ist nicht erstattungsfähig.
  2. die im jeweils gültigen Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen („Hufeland-Verzeichnis“) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
  3. die im GebüH bzw. Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Heilmittel. Nicht erstattet werden diejenigen Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, die unter die Leistungspflicht der GKV fällt.
  4. die im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung nach 1) oder 2) verordneten Arznei- und Verbandmittel. Nicht erstattungsfähig sind die in § 4 Teil II Absatz 3 (1) AVB/VT ausgeschlossenen Präparate (Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel etc.).

Die Erstattung ist begrenzt

- im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 EUR (d. h. erstattet werden bis zu 500 EUR),

- in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 EUR (d. h. erstattet werden bis zu 1.000 EUR). Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

Wartezeit-Verzicht

Abweichend von § 3 AVB/VT entfallen die Wartezeiten.

Freie Heilfürsorge

der Tarif ist auch bei freier Heilfürsorge abschließbar.

Die Gesundheitsfragen des Tarifes

  1. Körpergröße und –gewicht.
  2. Haben wegen einer der folgenden Krankheiten in den letzten drei Jahren Behandlungen durch einen Arzt, Heilpraktiker, Masseur, Krankengymnast oder im Krankenhaus stattgefunden oder finden deswegen zurzeit Behandlungen statt bzw. sind vorgesehen oder angeraten?
    Erkrankungen der Wirbelsäule, Bandscheibe oder Rückenmuskulatur (mehr als einmal in den letzten drei Jahren aufgetreten)
    Neurodermitis, Schuppenflechte, Allergien*, Migräne, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebserkrankungen, psychische und psychiatrische Erkrankungen (* Hinweis: Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Laktose-, Fruktoseintoleranz sind keine Allergien und daher nicht relevant)
  3. Besteht eine der folgenden Krankheiten oder sind deswegen Behandlungen oder Untersuchungen vorgesehen oder angeraten?
    Asthma Bronchiale
    Chronische Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
    Diabetes mellitus („Zucker“)
    HIV-Infektion bzw. AIDS

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