Jeder möchte im Krankheitsfall möglichst schnell wieder gesund werde. Hier geht die Schulmedizin im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung gleich mit "starken" Medikamenten gegen vor. Das diese Behandlungsmethoden allerdings auch mit teil beträchtlichen Nebenwirkungen verbunden sind wird allerdings oft übersehen.
Es geht aber auch anders!
Die "sanfte Medizin" mit einer ganzheitlichen Betrachtung von Körper, Seele und Geist wird immer öfter gewünscht. Allerdings werden die Kosten für natürliche Heilmittel sowie die Behandlung nach Naturheilverfahren von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Der NaturMedPlus der Württembergischen ermöglicht Ihnen eine "sanfte" Behandlung.
Württembergische NaturMedPlus | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Leistung für Heilpraktiker | 80 % /bei Vorleistung GKV 100% |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 80 % /bei Vorleistung GKV 100% |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 80 % |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 1.000,- € im Kalenderjahr |
Brillen und Kontaktlinsen | 100% maximal 125,- € in 2 Jahren |
LASIK-Operation | |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | Nach Vorleistung der GKV Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl |
Vorsorgeuntersuchungen | Vorsorgeutersuchungen und Schutzimpfungen100 % bis maximal 150,- € innerhalb von 2 Kalenderjahren |
Auslandskrankenversicherung | |
Zusatzleistungen | Osteopathische Behandlungen bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr (maximal 60 Euro Erstattungsbetrag je Sitzung) |
Wartezeit | Keine Wartezeiten |
Annahmerichtlinien | Höchsterstattung im 1. Kalenderjahr 200,-€, im 2. Kalenderjahr 300,-€ |
Tarif- informationen | Download |
Bedingungen | Download |
Ein Arzt mit einer Zulassung für naturheilkundliche Behandlungsmethoden darf Sie behandeln. Die Erstattung von 80% der Kosten durch die Württembergischen erfolgt auf Grundlage des Hufelandverzeichnis. Für in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel erfolgt ebenfalls eine Erstattung von 80% des Rechnungsbetrages.
Sollte sich Ihre GKV an den Kosten beteiligen, so erhöht sich die prozentuale Erstattung der Württembergischen auf 100%.
Die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen werden auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) im Rahmen der Gebührenspanne zu 80% übernommen. In gleicher Höhe erfolgt auch Kostenübernahme für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Sollte sich Ihre GKV an den Kosten beteiligen, so erhöht sich die prozentuale Erstattung der Württembergischen auf 100%.
Neurodermitis - der NaturMedPlus beteiligt sich mit 80% an den Therapiekosten
Es gibt in Deutschland bereits rund sechs Millionen Neurodermitis-Patienten. Diese haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme ihrer Basispflegetherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Auch die Kosten weiterer alternativer Heilungsmethoden wie Akupunktur oder die Behandlung mit UV-Licht oder auch Blutegel werden von den Kassen nicht übernommen. Hier hilft Ihnen die ambulante Zusatzversicherung weiter.
Die Osteopathie ist eine schonende und doch wirksame Heilmethode. Osteopathie ist eine manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, an den inneren Organen und am Nervensystem und als sanfte, ganzheitliche Heilmethode verzichtet die Osteopathie auf Apparate, Spritzen und Medikamente.
Ein beliebtes Anwendungsgebiet ist die Heilung von immer wiederkehrender Migräne.
Bislang unterstützen nur ganz wenige Gesetzliche Krankenkassen die Osteopathie.
In der Regel genügen bereits wenige Sitzungen, um Sie von ihren Beschwerden zu befreien. NaturMedPlus übernimmt jährlich bis zu sechs Sitzungen mit einem maximalen Erstattungsbetrag von 60 Euro je Sitzung.
Sollte sich Ihre GKV an den Kosten beteiligen, so erhöht sich die prozentuale Erstattung der Württembergischen auf 100%.
Weitere beispielhafte Erstattungen durch die Heilpraktiker Zusatzversicherung:
Wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden ohne Alterseinschränkungen bis zu einem Betrag von 150 Euro innerhalb alle zwei Jahre übernommen.
Bereits jeder fünfte Deutsche erkrankt im Laufe seines Lebens an Hautkrebs
Kassenpatienten haben erst ab dem 35ten Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. In der Regel müssen Sie als Kassenpatient für eine Krebsvorsorge per Dermatoskop zwischen 60 und 80 Euro selber zuzahlen. Hier hilft Ihnen der NaturMedPlus.
Die Aufwendungen für von einem Augenarzt verordnete Sehhilfen werden innerhalb von 2 Kalenderjahren bis zu einem Betrag von 125 Euro voll erstattet.
Keine Leistung für Sonnenbrillen sowie keine Leistung bei LASIK-Behandlung.