Heilpraktiker Zusatzversicherung, Naturheilverfahren und Sehhilfen - Kostenlose, unabhängige Beratung und Angebot 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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Naturheilverfahren, Heilpraktiker, Osteopathie und mehr

Württembergische NaturMedPlus - Leistungen im Detail

Warum eine ambulante Zusatzversicherung wichtig ist

Jeder möchte im Krankheitsfall möglichst schnell wieder gesund werde. Hier geht die Schulmedizin im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung gleich mit "starken" Medikamenten gegen vor. Das diese Behandlungsmethoden allerdings auch mit teil beträchtlichen Nebenwirkungen verbunden sind wird allerdings oft übersehen.

Es geht aber auch anders!
Die "sanfte Medizin" mit einer ganzheitlichen Betrachtung von Körper, Seele und Geist wird immer öfter gewünscht. Allerdings werden die Kosten für natürliche Heilmittel sowie die Behandlung nach Naturheilverfahren von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Der NaturMedPlus der Württembergischen ermöglicht Ihnen eine "sanfte" Behandlung.

  Wuerttembergische Heilpraktiker Zusatzversicherung
  Württembergische NaturMedPlus
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Leistung für Heilpraktiker

80 % /bei Vorleistung GKV 100%
Naturheilverfahren
Bestandteil Heilpraktiker

80 % /bei Vorleistung GKV 100%
Arzneimittel
bei Naturheilverfahren

80 %
Maximalerstattung
Heilpraktiker/ Naturheilverfahren

1.000,- € im Kalenderjahr
Brillen und Kontaktlinsen

100% maximal 125,- € in 2 Jahren
LASIK-Operation

Ambulante Ergänzung
Zuzahlungen

Nach Vorleistung der GKV Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl
Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeutersuchungen und Schutzimpfungen
100 % bis maximal 150,- € innerhalb von 2 Kalenderjahren
Auslandskrankenversicherung

Zusatzleistungen

Osteopathische Behandlungen bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr (maximal 60 Euro Erstattungsbetrag je Sitzung)
Wartezeit

Keine Wartezeiten
Annahmerichtlinien Höchsterstattung im 1. Kalenderjahr 200,-€, im 2. Kalenderjahr 300,-€
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

Naturheilverfahren durch Ärzte

Ein Arzt mit einer Zulassung für naturheilkundliche Behandlungsmethoden darf Sie behandeln. Die Erstattung von 80% der Kosten durch die Württembergischen erfolgt auf Grundlage des Hufelandverzeichnis. Für in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel erfolgt ebenfalls eine Erstattung von 80% des Rechnungsbetrages.

Sollte sich Ihre GKV an den Kosten beteiligen, so erhöht sich die prozentuale Erstattung der Württembergischen auf 100%.

Behandlung durch einen Heilpraktiker, eine Heilpraktikerin

Die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen werden auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) im Rahmen der Gebührenspanne zu 80% übernommen. In gleicher Höhe erfolgt auch Kostenübernahme für verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Sollte sich Ihre GKV an den Kosten beteiligen, so erhöht sich die prozentuale Erstattung der Württembergischen auf 100%.

Neurodermitis - der NaturMedPlus beteiligt sich mit 80% an den Therapiekosten
Es gibt in Deutschland bereits rund sechs Millionen Neurodermitis-Patienten. Diese haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme ihrer Basispflegetherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Auch die Kosten weiterer alternativer Heilungsmethoden wie Akupunktur oder die Behandlung mit UV-Licht oder auch Blutegel werden von den Kassen nicht übernommen. Hier hilft Ihnen die ambulante Zusatzversicherung weiter.

Osteopathie

Die Osteopathie ist eine schonende und doch wirksame Heilmethode. Osteopathie ist eine manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, an den inneren Organen und am Nervensystem und als sanfte, ganzheitliche Heilmethode verzichtet die Osteopathie auf Apparate, Spritzen und Medikamente.
Ein beliebtes Anwendungsgebiet ist die Heilung von immer wiederkehrender Migräne.
Bislang unterstützen nur ganz wenige Gesetzliche Krankenkassen die Osteopathie.
In der Regel genügen bereits wenige Sitzungen, um Sie von ihren Beschwerden zu befreien. NaturMedPlus übernimmt jährlich bis zu sechs Sitzungen mit einem maximalen Erstattungsbetrag von 60 Euro je Sitzung.

Sollte sich Ihre GKV an den Kosten beteiligen, so erhöht sich die prozentuale Erstattung der Württembergischen auf 100%.

Weitere beispielhafte Erstattungen durch die Heilpraktiker Zusatzversicherung:

  • ausleitende Verfahren
  • Heilmagnetische Behandlungen
  • Craniosacrale Therapie
  • Kinesiologie
  • Globuli
  • Schüßler-Salze

Vorsorgeuntersuchungen /Schutzimpfungen

Wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden ohne Alterseinschränkungen bis zu einem Betrag von 150 Euro innerhalb alle zwei Jahre übernommen.

Bereits jeder fünfte Deutsche erkrankt im Laufe seines Lebens an Hautkrebs
Kassenpatienten haben erst ab dem 35ten Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. In der Regel müssen Sie als Kassenpatient für eine Krebsvorsorge per Dermatoskop zwischen 60 und 80 Euro selber zuzahlen. Hier hilft Ihnen der NaturMedPlus.

Sehhilfen, Brille und Kontaktlinsen

Die Aufwendungen für von einem Augenarzt verordnete Sehhilfen werden innerhalb von 2 Kalenderjahren bis zu einem Betrag von 125 Euro voll erstattet.
Keine Leistung für Sonnenbrillen sowie keine Leistung bei LASIK-Behandlung.

Erstattungsgrenzen der Heilpraktiker Zusatzversicherung NaturMedPlus

  • Im ersten Kalenderjahr 200 Euro
  • Im zweiten Kalenderjahr 300 Euro
  • ab dem dritten Kalenderjahr bis zu 1.000 Euro

Die Gesundheitsfragen des Tarifes

  1. Körpergröße und –gewicht.
  2. Fanden in den letzten 10 Jahren Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen statt wegen einer oder mehrerer der folgenden Erkrankungen (durch einen Arzt festgestellt) bzw. stehen noch Testergebnisse zu solchen aus?
    Schlaganfall, Herzinfarkt, koronare Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Herzfehler, Durchblutungsstörung des Gehirns, Erkrankung des Gehirns, Aneurysma (bestehend), Blutgerinnungsstörung, arterielle Verschlusserkrankung, Diabetes Mellitus, Epilepsie, Demenz, Alzheimer, Parkinson, Morbus Huntington, Neurose, Psychose, schwere Depression, Essstörungen, Schizophrenie, Suchterkrankung, Krebs, Leukämie, HIVInfektion, Mukoviszidose, Multiple Sklerose, systemischer Lupus erythematodes, Rheuma, Polyarthritis, Polyneuropathie, Morbus Bechterew, Osteoporose, Schlafapnoe, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, chronische Pankreatitis, chronische Nierenerkrankung, Nierenversagen, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Organtransplantation, geistige Behinderung, Wachkoma, Down-Syndrom, chronische Lebererkrankung, chronische Lungenerkrankung, chronische Muskelerkrankung, chronische Infektionskrankheiten?
  3. Haben folgende Behandlungen/Untersuchungen stattgefunden, sind solche angeraten oder beabsichtigt?
    (Hierzu gehören auch Vor- und Nachsorgeuntersuchungen.)
    a) In den letzten 5 Jahren: stationäre, psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen/Untersuchungen oder ambulante Operationen.
    oder
    b) In den letzten 3 Jahren: ambulante Behandlungen/Untersuchungen.
  4. Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine Pflegebedürftigkeit, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder eine anerkannte Behinderung (Grad der Behinderung) oder wurde die Feststellung zu einem der zuvor genannten Fälle beantragt oder ein Widerspruch eingelegt?
  5. Nehmen oder nahmen Sie innerhalb der letzten 2 Jahre regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) Medikamente (auch solche, die nicht ärztlich verordnet waren)?
  6. Haben Sie Körperimplantate (außer Zahnimplantate) oder eine Hilfsmittelversorgung (z.B. Hörgeräte)?
  7. Für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu beantworten:
    Waren die bisher erfolgten U-Untersuchungen ohne Befund oder Auffälligkeiten?
    Hinweis:- Wird die Frage mit "nein" beantwortet, benötigen wir Kopien aller bisher erfolgten U-Untersuchungen.
    - Sollte die U3-Untersuchung noch nicht erfolgt sein, so können wir erst über Ihren Antrag entscheiden, sobald das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt.

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