Die Heilpraktikerversicherung mit Zusatzleistungen für Brille, Vorsorgeschutz, Schutzimpfungen und Ausland. Die günstige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die SDK kalkuliert ohne Altersrückstellungen (dies bedeutet Ihr Beitrag ändert sich mit Erreichen der nächsten Altersstufe). Ein Abschluss ist möglich wenn Sie in der GKV versichert sind oder freie Heilfürsorge erhalten.
SDK Ambulant 90 AP9 | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Leistung für Heilpraktiker | 90% |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 90% |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 90% |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 900 Euro in 2 Kalenderjahren |
Brillen und Kontaktlinsen | 400 Euro in 2 Kalenderjahren |
LASIK-Operation | 100% Einmalig max. 900 EUR pro Auge |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | 90% |
Vorsorgeuntersuchungen | 90% bis 400€ in 2 Jahren für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse |
Auslandskrankenversicherung | 100% |
Zusatzleistungen | Medizinisch-psychologischer Beratungsservice Assistance Leistungen bei Notfällen im Ausland |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Annahmerichtlinien | GKV-Versichert oder freie Heilfürsorge |
Tarif- informationen | Download |
Bedingungen | Download |
90 %
maximal 900 € alle 2 Kalenderjahre
Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.
Versichert sind die Kosten für Naturheilverfahren und Behandlungen durch Heilpraktiker. Die Naturheilverfahren können auch von Ärzten durchgeführt werden.
Voraussetzungen:
Eine Ausnahme:
Alle verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel, in diesem Zusammenhang werden erstattet, wenn die Arzneimittel in der Apotheke gekauft werden.
100%
bis zu 400 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
Erstattet werden Brillengläser und Brillengestelle, Brillenreparaturen sowie Für Pflege- und Reinigungsmittel kommt die Versicherung jedoch nicht auf.
100%
maximal 900 Euro pro Auge
Zum Beispiel LASIK-Operation
In den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn wird lediglich die Hälfte erstattet (450 € pro Auge).
Sollten Sie nach einer Operation weiterhin eine Sehhilfe benötigen, so ist diese versichert.
90 %
bis zu 400 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
Versichert sind die Kosten folgender Vorsorgeuntersuchungen:
Nicht versichert sind:
und
Erstattet werden die Kosten für folgende Schutzimpfungen:
Nicht erstattungsfähig sind Kosten von Schutzimpfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet ist.
Erstattung von Präventionskursen:
Die Präventionskurse müssen den Anforderungen des § 20 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V), entsprechen. Dies gilt sowohl für die inhaltliche als auch qualitative Ausgestaltung. Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind, erfüllen diese Voraussetzung.
Sie können den Beratungsservice telefonisch erreichen unter der Telefonnummer
+49 711 7372 4007
Die Beratung erfolgt anonym.
90 %
maximal 900 € alle 2 Kalenderjahre
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Vorleistung der GKV. Nicht erstattungsfähig ist der hierfür erforderliche Unterhalt und Betrieb, z.B. Batterien.
100%
ohne tarifliche Begrenzung
Tritt während einer Auslandsreise, auf Grund einer akuten Krankheit oder infolge eines Unfalls, medizinisch notwendiger Behandlungsbedarf ein, so ist dies versichert.
Auch der medizinisch notwendige Rücktransport ist versichert.
Versicherungsschutz gilt für kurzfristige Auslandsreisen bis maximal 56 Tage in den Ländern in denen kein ständiger Wohnsitz besteht
Bei Notfällen ist die Hotline
+49 711 9952 2001
Tag und Nacht erreichbar
Wechsel in einen Tarif mit höheren oder umfassenderen Leistungen
Es gibt keine Wartezeit
Der Vertrag wird zunächst für 12 Monate abgeschlossen und kann danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
...
Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
0 – 20 Jahre 18,08 EUR
21-30 Jahre 27,44 EUR
31-40 Jahre 33,84 EUR
41-50 Jahre 37,95 EUR
51-60 Jahre 39,98 EUR
61-70 Jahre 43,29 EUR
Ab 71 Jahre 43,91 EUR
Mit Erreichen der neuen Altersgruppe gilt der neue Beitrag.
Es werden die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Heilpraktiker müssen nach dem gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen.
Ausführliche Informationen zu allen Tarifleistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.